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Schulung und wöchentliche Kontrolle reichen nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/237Die Presse - Recht 2009, 7 Heft 38 v. 14.9.2009

Der Verwaltungsgerichtshof legt bei der Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen strenge Maßstäbe an.

WIEN (aich). Erfährt das Arbeitsinspektorat, dass Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz fehlen – dies geschieht meist in der Folge von Unfällen –, dann drohen dem Geschäftsführer Strafen. Sie werden vom Magistrat oder von der Bezirkshauptmannschaft verhängt, als letzte Instanz fungiert der Verwaltungsgerichtshof.

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