NEUERUNG. Meist gilt nur mehr eine Zweiwochenfrist.
WIEN (aich). "Es ist in der Praxis unerfreulich", betont die Wiener Anwältin Elisabeth Scheuba. Nach der schlagartig eingeführten Zivilverfahrensnovelle gelten neue Regeln für die Einlegung eines Rekurses (§§ 521 und 521a ZPO). Nun hat man nur mehr zwei Wochen Zeit, um einen Rekurs einzulegen. Nur wenn man sich gegen sogenannte "Aufhebungsbeschlüsse" wendet, bleiben vier Wochen Zeit.

