RechtspanoramaDr. Christina Hummer LL.M.Die Presse - Recht 2009/200Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 27 v. 29.6.2009
Folgenschwere Begegnung. Wenn Mitbewerber zusammentreffen, sollten sie tunlichst vermeiden, über Kunden, Kapazitäten und Konditionen zu sprechen. Es könnte der erste Schritt zur verbotenen Absprache sein. [istockphoto]