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Unfall wegen Rasens: Arbeitgeber muss kein Entgelt zahlen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/99Die Presse - Recht 2009, 19 Heft 16 v. 14.4.2009

Arbeitsrecht: Seinen Krankenstand sollte man nicht grob fahrlässig verursachen. Sonst bleibt der Lohn aus.

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