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Koma-Trinker zahlen ab der Diagnose

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2009/98Die Presse - Recht 2009, 19 Heft 16 v. 14.4.2009

Wer nur zur Ausnüchterung im Spital liegt, bekommt nach dem Aufwachen die Rechnung präsentiert. [Illustration: Vinzenz Schüller]

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