Mutter des Opfers blitzt mit Klage gegen die Republik ab.
WIEN (aich). Nicht immer ist es rechtlich von Vorteil, wenn ein Ereignis als Unfall eingestuft wird. Das zeigt der Fall eines getöteten Schülers, über den der Oberste Gerichtshof nun entschieden hat.
Der Schüler an einem Polytechnischen Lehrgang wurde im September 2005 während der großen Pause im Klassenzimmer durch zwei Messerstiche getötet. Der Mitschüler wurde wegen Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Eine Lehrerin hatte zu dem Zeitpunkt Gangaufsicht gehabt. Die Mutter des Verstorbenen klagte nun die Republik als Schulerhalterin auf Ersatz der Begräbniskosten, auf Schmerzengeld, entgangenen Verdienst. Nach der Mitteilung über den Tod des Kindes habe sie einen Schock und Depressionen erlitten, die zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt hätten. Hätte die von der Republik angestellte Lehrerin sorgfältig die Kinder beaufsichtigt, wäre es nicht zur Tragödie gekommen, argumentierte die Mutter.

