Am 1. Jänner 2026 ist das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) in Kraft getreten. Es bringt Neuerungen im Insolvenzrecht, die man unter dem Titel „Betrugsbekämpfung“ so nicht erwartet hätte. Diese Neuerungen lassen gleichzeitig insolvenzrechtliche Grundprinzipien völlig außer Acht und gehen im Ergebnis zulasten der Gläubiger.

