vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ich führe eine mittelgroße Tischlerei. Muss ich für die Informationen per E-Mail an meine Kunden zum bestellten Produkt, wie zB Erinnerung an Termine zur Warenabholung oder von Montagen, die Einwilligung einholen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2025/40Dako 2025, 93 Heft 4 v. 28.8.2025

In aller Regel nicht, denn die Information per E-Mail erfolgt hier in Ausführung des Vertrags und nicht zur Direktwerbung. Eine Einwilligung nach § 174 Abs 3 TKG 2021 ist daher nicht notwendig.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!