In aller Regel nicht, denn die Information per E-Mail erfolgt hier in Ausführung des Vertrags und nicht zur Direktwerbung. Eine Einwilligung nach § 174 Abs 3 TKG 2021 ist daher nicht notwendig.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
In aller Regel nicht, denn die Information per E-Mail erfolgt hier in Ausführung des Vertrags und nicht zur Direktwerbung. Eine Einwilligung nach § 174 Abs 3 TKG 2021 ist daher nicht notwendig.
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