Wenn Sie sich im Rahmen des § 174 Abs 4 TKG 2021 bewegen, benötigen Sie keine Einwilligung, da Sie Kontaktdaten im Zug eines Vertragsabschlusses erhalten haben, jedoch müssen Sie sich auf die Bewerbung eigener ähnliche Produkte oder Dienstleistungen beschränken.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

