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Die Polizei steht vor meinem Büro und möchte Informationen über den Aufenthaltsort eines Mitarbeiters. Wie ist das bei Videoaufnahmen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2025/39Dako 2025, 93 Heft 4 v. 28.8.2025

Die Sicherheitsbehörden dürften Bildaufnahmen (einschließlich Ton) unter den Voraussetzungen des § 53 Abs 5 S 1 und 2 SPG von Privaten anfordern: Die Bildaufnahmen

werden zu bestimmten Zwecken angefordert, zB allgemeine Hilfeleistungspflicht, Vorbeugung bestimmter Gefahren, Fahndung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung;

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