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Eintragung gesetzlicher Vertretungsbefugnisse auf Handysignatur

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2023/46Dako 2023, 93 Heft 4 v. 4.9.2023

Eintragung gesetzlicher Vertretungsbefugnisse auf Handysignatur. Bestand der gesetzlichen Vertretung ist die einzige Voraussetzung für die Eintragung auf der Bürgerkarte/Handysignatur. Eltern können die Vertretungsbefugnis für ihre Kinder auf ihren Signaturen eintragen lassen.

Ro 2022/03/0041

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