Eintragung gesetzlicher Vertretungsbefugnisse auf Handysignatur. Bestand der gesetzlichen Vertretung ist die einzige Voraussetzung für die Eintragung auf der Bürgerkarte/Handysignatur. Eltern können die Vertretungsbefugnis für ihre Kinder auf ihren Signaturen eintragen lassen.
Ro 2022/03/0041

