EuGH zum Schadenersatzanspruch gem Art 82 DSGVO. In einem Verfahren gegen die Österreichische Post AG wegen der (unzulässigen) Verarbeitung von Parteiaffinitäten hat der EuGH eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Konsequenzen für die Praxis haben wird.
C-300/21Österreichische Post AG

