Verbandsklage wegen Datenschutzerklärung. "Zurkenntnisnahme" einer Datenschutzerklärung kann als "Zustimmung" zu in dieser enthaltenen Klauseln erachtet werden und diese zum Teil von AGB werden lassen. Sodann unterliegt auch die Datenschutzerklärung der Klauselkontrolle und muss der strengen Transparenzjudikatur standhalten.
7 Ob 112/22d

