vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lehrerin verletzte durch Fotoaufnahme Geheimhaltungsrecht von Schüler

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2023/10Dako 2023, 17 - 18 Heft 1 v. 16.2.2023

Lehrerin verletzte durch Fotoaufnahme Geheimhaltungsrecht von Schüler. Die Wahrnehmung der Aufsicht über Schüler ist Teil der Erziehungsarbeit. Werden hierfür Daten verarbeitet, handelt es sich um eine "hoheitliche" Datenverarbeitung. Diese ist nur aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung rechtmäßig. Mangels Rechtsgrundlage verletzte das Anfertigen eines Fotos eines Schülers zum Zweck der Information seiner Mutter über den Zeitpunkt der Essenseinnahme sein Recht auf Geheimhaltung. Die Schulleitung ist für Datenverarbeitungen verantwortlich, die durch Lehrende zur Erfüllung dienstlicher Pflichten vorgenommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!