Information von Eltern über Schulpflicht. Eine Beeinträchtigung von Geheimhaltungsinteressen bei der Information Erziehungsberechtigter über die Schulpflicht ist unwahrscheinlich, wenn die Information durch den Magistrat erfolgt.
DSB-D202.238/0001-DSB/2019
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

