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Geheimhaltung: Zutrittskontrolle mittels Fotoabgleich

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2023/12Dako 2023, 20 Heft 1 v. 16.2.2023

Geheimhaltung: Zutrittskontrolle mittels Fotoabgleich. Das manuelle Vergleichen von Referenz- und Kontrollfotos von Skiliftbenutzenden zum Zweck der Hintanhaltung der Weitergabe von Skiliftkarten ist aufgrund berechtigter Interessen zulässig. Vorausgesetzt, die Speicherdauer der Fotos ist auf das Notwendigste begrenzt und die Fotos sind keinem nennenswerten Empfängerkreis zugänglich. Einfache digitale Fotos sind keine besondere Kategorie von Daten.

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