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Eine bisher unbemerkte Änderung: § 160 Abs 1 TKG

der beitragAufsatzRainer Knyrim, Sabrina Ehmair-BreitwieserDako 2022/58Dako 2022, 109 - 110 Heft 5 v. 22.11.2022

Die am 1. 11. 2021 in Kraft getretene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) brachte einige Änderungen mit sich. Eine die bisher allem Anschein nach noch keine Beachtung erfahren hat, ist jene des früheren § 92 Abs 1 TKG - nunmehrigen § 160 Abs 1 TKG. Durch diese Änderung könnten juristische Personen in Zukunft mit einem Anstieg von Spamnachrichten und -anrufen konfrontiert sein.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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