Dieser Beitrag analysiert die Frage, ob schon allein eine "Rechtsverletzung" (zB verspätete Auskunft, unzulässige Verarbeitung) ausreichend sein kann, per se immateriellen Schadenersatz zu rechtfertigen, oder ob es weiterer Sachverhaltselemente (zB Furcht, Identitätsdiebstahl) bedarf, um einen ersatzfähigen immateriellen Schaden zu begründen.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

