Geldstrafe wegen Übermittlung von Gesundheitsdaten. Die Verarbeitung von Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen ist nur rechtmäßig, wenn diese zur Zweckerreichung tatsächlich erforderlich ist. Nach Ablauf von Verjährungsfristen kann nicht mehr vom Bestehen rechtlicher Konflikte ausgegangen werden.
2021-0.518.795 (DSB-D550.21

