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Geldstrafe wegen Übermittlung von Gesundheitsdaten

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2022/10Dako 2022, 20 - 21 Heft 1 v. 9.2.2022

Geldstrafe wegen Übermittlung von Gesundheitsdaten. Die Verarbeitung von Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen ist nur rechtmäßig, wenn diese zur Zweckerreichung tatsächlich erforderlich ist. Nach Ablauf von Verjährungsfristen kann nicht mehr vom Bestehen rechtlicher Konflikte ausgegangen werden.

2021-0.518.795 (DSB-D550.21

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