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Zulässige Speicherung von Bonitätsdaten für zehn Jahre

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2021/65Dako 2021, 114 - 115 Heft 5 v. 5.11.2021

Zulässige Speicherung von Bonitätsdaten für zehn Jahre. Bontitätsdaten müssen über einen längeren Zeitraum gespeichert werden, um eine objektive, transparente und wahrheitsgetreue Auskunft über Zahlungsfähigkeit und -schwierigkeiten von Schuldnern zu gewährleisten.

6 Ob 87/21v

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