Unterlassungsexekution wegen Facebook-Fanpage. Aufgrund der - vollstreckbare Vergleiche verletzenden - mit dem Betreiben einer Facebook-Fanpage einhergehenden Datenverarbeitung wurden Geldstrafen von Euro 4.000,- (3 Ob 210/20h) bzw Euro 7.500,- (3 Ob 211/20f) verhängt.
3 Ob 210/20h

