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Entlassung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2021/64Dako 2021, 114 Heft 5 v. 5.11.2021

Entlassung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung. Das heimliche Aufzeichnen eines Gesprächs und das zur Kenntnis bringen an Unbeteiligte kann die Vertrauensbasis schwer erschüttern. Dies kann eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigen.

9 Ob A 65/21f

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