Personenbildnisse in medialer Berichterstattung. Wenn die Textberichterstattung nicht zu beanstanden ist, ist grds auch deren Illustration mit einem unbedenklichen Lichtbild zulässig. Dies auch dann, wenn die Veröffentlichung für Abgebildete nachteilig, bloßstellend oder herabsetzend wirkt.
6 Ob 52/20w

