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Gesichtsbilder ohne jede Notwendigkeit zu veröffentlichen ist unzulässig

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2021/53Dako 2021, 93 Heft 4 v. 8.9.2021

Gesichtsbilder ohne jede Notwendigkeit zu veröffentlichen ist unzulässig. Im Regelfall besteht an einer identifizierenden Bildberichterstattung über polizeiliche Routineeinsätze kein eigenständiger Informationswert. Mangels irgendeines Interesses von wem auch immer ist die Veröffentlichung erkennbarer Gesichtsbilder unzulässig.

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