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Akteneinsicht in Gesundheitsdaten

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2021/37Dako 2021, 67 - 68 Heft 3 v. 7.6.2021

Akteneinsicht in Gesundheitsdaten. Werden von einer Partei Gesundheitsdaten in ein gerichtliches Verfahren eingebracht, muss die andere Partei Kenntnis von diesen nehmen können. Andernfalls würde der Grundsatz eines fairen Verfahrens verletzt.

5 Ob 139/20g

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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