vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versicherungen können Originalrechnung von Apotheken verlangen

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2021/38Dako 2021, 68 Heft 3 v. 7.6.2021

Versicherungen können Originalrechnung von Apotheken verlangen. Wenn es zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlich ist, können Versicherungen auch Originalrechnungen von Apotheken verlangen. Dies selbst dann, wenn die Rechnungen Daten zur körperlichen oder geistigen Gesundheit von Versicherten enthalten. Die Beweislast für die Erforderlichkeit trifft Versicherungen.

2020-0.225.643 (DSB-D124.2138)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!