Erfüllung der Informationspflicht ist Voraussetzung für Einwilligungseinholung. Datenschutzrechtliche Informationen haben grundsätzlich in der Landessprache erteilt zu werden. Ohne ausreichende Informationen können Betroffene Umfang und Tragweite von Einwilligungen vorab nicht beurteilen. Eine Einwilligungserteilung ist dann nicht möglich/nicht rechtswirksam.
DSB-D123.311/0003-DSB/2019

