Wenn der Steuerpflichtige keine Arbeitnehmerveranlagung einreicht (innerhalb von bis zu fünf Jahren), führt das Finanzamt seit 2017 eine automatische Arbeitnehmerveranlagung durch. Wie der Ablauf im Detail ist, fasst der Beitrag zusammen.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

