vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung wegen verzögerter Operation

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2018/41DAG 2018, 97 Heft 4 v. 13.7.2018

Haftung wegen verzögerter Operation. Auch bei Unterlassung einer Operation zu einem früheren Zeitpunkt als behauptete Schadenursache liegt es zunächst am Patienten, das Vorliegen eines Behandlungsfehlers zu beweisen und darzutun, dass dieser die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht bloß unwesentlich erhöht hat.

9 Ob 80/17f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!