Beweisantrag auf Erörterung/Ergänzung eines Sachverständigengutachtens. Die Beweiskraft eines Sachverständigengutachtens kann u.a. durch den Nachweis erschüttert werden, dass es mit den Denkgesetzen oder mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht.
Ra 2015/16/0046

