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Pflegegeld: Verschlechterung des Gesundheitszustands während des Verfahrens nach Gesetzesänderung

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2016/21DAG 2016, 45 Heft 2 v. 18.3.2016

Pflegegeld: Verschlechterung des Gesundheitszustands während des Verfahrens nach Gesetzesänderung. Hat ein Versicherter bereits vor dem 1. 1. 2015 Pflegegeld beantragt und erhöht sich sein Pflegebedarf infolge einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands nach dem 1. 1. 2015 zu einem Zeitpunkt, zu dem das Gerichtsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, richtet sich sein Pflegegeldanspruch nach der ("neuen") Rechtslage (BGBl. I Nr. 2015/12), die zu diesem Zeitpunkt gilt (hier: seit 1. 1. 2015 Pflegestufe 2 erst bei Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden monatlich).

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