Beiziehung von Amtssachverständigen durch Verwaltungsgerichte. Die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist grundsätzlich zulässig.
Ra 2015/12/0039
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Beiziehung von Amtssachverständigen durch Verwaltungsgerichte. Die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist grundsätzlich zulässig.
Ra 2015/12/0039
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