Der 2012 verabschiedete Public Corporate Governance Kodex, kurz B-PCGK, legt Grundsätze für eine gute Führung der österreichischen Bundesunternehmen fest. Anders als der Österreichische Corporate Governance Kodex enthält der B-PCGK auch Vorgaben zur Haftpflichtversicherung für Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorgane. In der folgenden Analyse werden diese Bestimmungen erläutert und einer kritischen Würdigung unterzogen.

