Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt sollte von Vertrauen geprägt sein. Für Verträge scheint in dieser Beziehung wenig Platz, schon um die "Vertrauenserwartung" des Patienten nicht zu erschüttern. Im Fall einer Fehlleistung bei der Behandlung kann dies aber zu Unklarheiten in Bezug auf die Haftungsfrage führen. Dies gilt besonders in einer privaten Krankenanstalt, die so genannte "Belegärzte" einsetzt. Bereits in der Vertragsgestaltung zwischen Krankenhaus, Arzt und Patient ist die Haftungsfrage daher mit zu bedenken.

