Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehört es auch, die Vergütungsstrukturen im Vorstand festzulegen. Aus Compliance-Sicht ergibt sich dabei die Schwierigkeit, Anreizsysteme so zu designen, dass sie sowohl dem Gesetz entsprechen als auch die besten Kräfte an das Unternehmen binden. Intransparente, manipulationsanfällige Vergütungsstrukturen im Top-Management beinhalten hingegen Reputationsrisiken und können im Extremfall rechtliche Konsequenzen für die Gesellschaftsorgane nach sich ziehen.

