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Art 107 Abs 1 AEUV – Erlaubnis nur für London-Taxis, nicht aber für Funkmietwagen zur Benutzung der den Bussen vorbehaltenen Spuren – Begriff ‚staatliche Beihilfe‘ – Staatliche Mittel – Wirtschaftlicher Vorteil – Selektiver Vorteil – Auswirkung auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten

JudikaturEuGHAlexander EggerBRZ 2015, 13 Heft 1 v. 1.3.2015

Deskriptoren: Vorabentscheidungsersuchen, staatliche Mittel, selektiver Vorteil.

Normen: AEUV Art 107 Abs 1

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