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Staatliche Mittel: Die Unsicherheiten bestehen weiter!

AufsätzeThomas Rabl**RA Dr. Thomas Rabl ist Partner der Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH in Wien. Der Autor bedankt sich ganz herzlich bei Frau Mag. Ljubica Mrvosevic, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, für die Unterstützung bei der Abfassung dieses Beitrags.BRZ 2015, 4 Heft 1 v. 1.3.2015

Vor allem seit PreussenElektra bestehen Versuche, beihilferechtsneutrale Förderungen zu etablieren. Dabei spielt eine zentrale Rolle, inwiefern staatliche Mittel iSd Art 107 Abs 1 AEUV bei der Förderung zum Einsatz kommen. Der nachfolgende Beitrag versucht daher anhand der relevanten Rechtsprechung des EuGH und der sonstigen jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich, eine aktuelle Standortbestimmung vorzunehmen.

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