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Staatliche Beihilfen – Elektrizität – Vorzugstarif – Entscheidung, die Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären und ihre Rückforderung anzuordnen – Vorteil – Begründungspflicht – Höhe der Beihilfe – Neue Beihilfe

JudikaturEuGDirk T. WiemerBRZ 2015, 22 Heft 1 v. 1.3.2015

Deskriptoren: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils, Bestimmung der Höhe der Beihilfe, Regionalbeihilfe, Grundsatz des Vertrauensschutzes, Begründungspflicht.

Normen: AEUV Art 107, AEUV Art 108 Abs 2

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