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Rückwirkende KV-Erhöhungen gelten auch für Ausgetretene, Heft 103/2025

RechtLaura Dospil, BABÖB 2025, 40 Heft 103 v. 15.9.2025

Rückwirkenden Änderungen im Kollektivvertrag (KV) kommen immer wieder vor. Wenn es zu einer nachträglichen Erhöhung der Ist-Gehälter, Prämien oder ähnlicher Leistungen kommt, müssen diese Beträge an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden. Bisher war unklar, ob dies auch für bereits ausgetretene Dienstnehmer gilt.

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