Rückwirkenden Änderungen im Kollektivvertrag (KV) kommen immer wieder vor. Wenn es zu einer nachträglichen Erhöhung der Ist-Gehälter, Prämien oder ähnlicher Leistungen kommt, müssen diese Beträge an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden. Bisher war unklar, ob dies auch für bereits ausgetretene Dienstnehmer gilt.

