Zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Mitarbeiterprämie 2025 hat die ÖGK folgende umfassende Einordnung übermittelt.
Frage 1
Ist die Mitarbeiterprämie 2025 eine Sonderzahlung?
Antwort ÖGK:
Gemäß § 49 Abs. 2 ASVG sind Sonderzahlungen Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden. Voraussetzung für die Wertung als Sonderzahlung ist, dass der Bezug nicht einmalig gewährt wird, sondern dass mit einer Wiedergewährung in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen zu rechnen ist.

