Findet eine PLB1) statt, durchgeführt von einem aus der Österreichische Gesundheitskasse (ehemals Gebietskrankenkasse) stammenden Prüfer, dann kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Ausfallsentgelt überprüft wird und zwar ob es (a) vollständig alle zu erfassenden Entgelte enthält und (b) korrekt berechnet wurde.

