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Novelle zum Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz, Heft 75/2018

PersonalverrechnungFlorian SchrenkBÖB 2018, 61 Heft 75 v. 15.9.2018

Am 1.9.2018 tritt die Novelle des AZG und ARG in Kraft, es kommt für Unternehmer insbesondere im Bereich der Höchstarbeitszeitgrenzen zu Erleichterungen.

Die gesetzliche Normalarbeitszeit bleibt unberührt, sodass jede über die Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich oder 40 Stunden wöchentlich hinausgehende Arbeitsleistung grundsätzlich als Überstunde zu vergüten ist.

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