Alle Fakten, die Sie über die Höhe und die Berechnungsgrundsätze wissen sollten, sowie Antworten auf Spezialfragen
Gemäß dem Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) reduziert sich (bzw entfällt) bei Personen mit geringem Einkommen der Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversiche-rungsbeitrag (AlV-Beitrag).