Hinsichtlich der Antwort auf die Frage, welche Pkw-Kosten in die Lohnnebenkostenbemessungsgrundlage einzubeziehen sind, gewinnt man den Eindruck, der Lohnsteuerfachbereich und die Juristen im BMF gefielen sich in der Rolle des Don Quichotte (= der Kämpfer gegen Windmühlen, im Konkreten: Kämpfer gegen den juristischen Hausverstand).