Eine Unternehmensberatung, die sich Sun GmbH nennen möchte, die Neuschöpfung des unzulässigen Rechtsformzusatzes GsmbH, Firmennamen, die niemand ausspricht, Worthülsen, bei denen vielfach nicht einmal die Gründer wissen, wofür sie stehen. Das ist der Stoff, aus dem Firmenbezeichnungen nicht gewählt werden sollten. Nachdem die Firma einen notwendigen Bestandteil jedes GmbH-Gesellschaftsvertrages darstellt (§ 4 Abs. 1 Z 1 GmbHG), ist es geboten, sich rechtzeitig mit ihr auseinanderzusetzen.