Das Jahressteuergesetz 2018 beinhaltet einige Neuerungen für österreichische Unternehmen. Eine gesetzliche Änderung betrifft niedrigbesteuerte Auslandseinkünfte. Für diese wird eine Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt.
Bei ab 1.1.2019 beginnenden Wirtschaftsjahren von Tochterunternehmen kommt die Hinzurechnungsbesteuerung in Form einer Mehr-Weniger-Rechnung bei der österreichischen Muttergesellschaft nach dem neuen § 10a KStG zur Anwendung.