Erhält ein Unternehmer eine Zahlung von einem anderen Unternehmen, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder von dritter Seite ohne unmittelbar erkennbare Gegenleistung, so ist diese dennoch auf ihre Umsatzsteuerbarkeit hin zu untersuchen.
Erhält ein Unternehmer eine Zahlung von einem anderen Unternehmen, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder von dritter Seite ohne unmittelbar erkennbare Gegenleistung, so ist diese dennoch auf ihre Umsatzsteuerbarkeit hin zu untersuchen.