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Dienstreise oder Fahrt zwischen Wohnung → Arbeitsstätte → Wohnung, Heft 73/2018

PersonalverrechnungMag. Karin Winkler, Ing. Mag. Ernst PatkaBÖB 2018, 33 Heft 73 v. 15.4.2018

1.1.1 Die Abgrenzungsregel im Überblick

Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen nach der Rechtsprechung des VwGH keine spezifischen Reisekosten dar, sondern sind Werbungskosten allgemeiner Art, die allerdings im Falle von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw dem (allfälligen) Pendlerpauschale und Pendlereuro1)1)Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag und reduziert nicht (wie das Pendlerpauschale) die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, sondern vermindert direkt die Höhe der Lohnsteuer.
Der Pendlereuro beträgt jährlich € 2 pro Km der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung → Arbeitsstätte (oder Arbeitsstätte Wohnung, soferne diese Strecke länger ist). Für die Lohnverrechnung ist der jährliche Betrag auf einen Monatsbetrag umzurechnen. Es gelten dieselben Aliquotierungsregeln wie für das Pendlerpauschale.
abgegolten sind.

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