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Verarbeitung von personenbezogenen Daten – neue Rechtslage ab 25. Mai 2018, Heft 73/2018

PersonalverrechnungBÖB 2018, 32 Heft 73 v. 15.4.2018

Man vergisst leicht, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich unzulässig ist – außer es liegt dafür eine sogenannte "Rechtmäßigkeitsgrundlage" vor – das kann beispielsweise ein Vertrag sein, ein Gesetz, aber auch eine Einwilligung der betroffenen Person. Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden diese datenschutzrechtlichen Grundsätze nun europaweit einheitlich geregelt.

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