Man vergisst leicht, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich unzulässig ist – außer es liegt dafür eine sogenannte "Rechtmäßigkeitsgrundlage" vor – das kann beispielsweise ein Vertrag sein, ein Gesetz, aber auch eine Einwilligung der betroffenen Person. Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden diese datenschutzrechtlichen Grundsätze nun europaweit einheitlich geregelt.