Der vorzeitige Austritt (= sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer) ist eine "empfangsbedürftige Willenserklärung". Das bedeutet, der Dienstnehmer gibt dem Dienstgeber deutlich, bestimmt und ohne Zweifel (und nicht unbedingt schriftlich) zu verstehen, dass er das Dienstverhältnis beenden möchte.